FAQ - Alles rund um das eBo Portal

Geändert am Mo, 2 Mär um 8:18 VORMITTAGS

Dieser Artikel beantwortet alle häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit unserem Portal


Was tun, wenn das Zertifikat bei der Bundesnotarkammer nicht heruntergeladen werden kann? - Bitte klicken

Für das Zertifikat muss eine PIN vergeben werden. Die PIN muss sich zweimal eingeben lassen. Sie sollte sechs bis sechzehn Stellen haben, muss aus Ziffern bestehen und darf keine Buchstaben oder Sonderzeichen enthalten.

Sollte die PIN nicht zweimal vollständig eingegeben werden können, sind eventuell noch alte Daten im Browser gespeichert. In diesem Fall schließen Sie das Fenster, löschen dann den Browsercache und gespeicherte Anmeldedaten und starten den Browser neu. Versuchen Sie es auch im privaten Modus oder mit einem anderen Browser.


Passiv-Codes generieren, falls die Standardauthentifizierung nicht verfügbar ist - Bitte klicken

Es können Passiv Codes generiert werden, die im Falle eines Ausfalles der primären Authentifikationsmethode genutzt werden können.

Diese werden im Portal generiert und können dann in einer Datei gespeichert oder ausgedruckt werden. 

Zum Erstellen der Passiv-Codes, zunächst auf den Reiter Benutzer 2FA klicken:


Auf Codes generieren klicken.

Es wird eine Seite mit den generierten Codes angezeigt. Diese können dann kopiert, in einer anderen Datei abgespeichert und ausgedruckt werden. 



Nach Erstellen der Passiv-Codes kann beim nächsten Anmelden die Option Ersatz-Code benutzen verwendet werden, um die Codes anstelle der Standard 2-Faktor-Authentifizierung zu nutzen. 



Bei SAFE-ID wird angezeigt, dass der Benutzer noch keine Rechte zugewiesen bekommen hat - Bitte klicken

In der Seitenleiste auf den Punkt 'Benutzerrechte' klicken, um die Berechtigungen Ihres Benutzers zu prüfen.

 
 
Diesem Benutzerkonto müssen Sie zwingend die notwendigen Berechtigungen erteilen, da Sie sonst keine Nachrichten verschicken oder lesen können. 

Klicken Sie auf 'Bearbeiten' unter der Spalte 'Postfachzugriff' um die notwendigen Benutzerrechtezu vergeben.


Um den Postfachzugriff zu regeln, wählen Sie die entsprechenden SAFE-IDs aus, und setzen Sie den Haken bei allen Safe-IDs, zu deren zugehörigen Postfächern der Benutzer Zugriff bekommen soll. Zum Speichern und Schließen des Dialogs, klicken Sie auf 'Schließen'.  
Wenn diese Einstellungen vorgenommen wurden, haben Sie nun vollen Zugriff auf dieses Postfach, und können dort Nachrichten lesen und verschicken.


Aktivierung der generellen Zustimmung zur elektronischen Zustellung (eBO) im SAFE-Portal - Bitte klicken

Bei der Registrierung können eBO-Inhaber, die keine natürlichen Personen sind, im SAFE-Registrierungsclient die Zustimmung zur Zustellung elektronischer Dokumente allgemein erteilen (§ 173 Abs. 4 Satz 3 ZPOnF). Dies führt zur Zuweisung der Rolle zuzu zusätzlich zur Rolle egvp_ebo.


Diese Konfiguration der Zustellung ist ausschließlich eigenständig über das Justizportal vorzunehmen.


 ⇒ Zugang zum Justizportal hier klicken 


Die Anmeldung erfolgt mittels Safe-ID und Passwort.


Nach Anzeige der aktuellen Daten ist die Schaltfläche "Registrierungsdaten ändern" zu wählen:



Anschließend ist die Option "Manuelle Eingabe" auszuwählen:



Im Feld "E-Mail" kann eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden. Durch Setzen des entsprechenden Häkchens wird die passive Erreichbarkeit für Gerichte aktiviert:



Nach Abschluss der Bearbeitung sind die Eingaben zu speichern:



Das Postfach erhält nach Abschluss des Vorgangs die zusätzliche Rolle zuzu.


⚠ Achtung:

Bitte darauf achten, ob nach dem Speichern die Anforderung eines PIN-Briefs erforderlich wird.

Sollte dies der Fall sein, führt die Änderung der Daten zu einer vorübergehenden Sperrung des Postfaches. In diesem Zeitraum können weder Nachrichten empfangen noch versendet werden. Die postalische Zustellung des Briefes erfolgt erfahrungsgemäß innerhalb von 1–2 Werktagen.


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